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Sie müssen sich nicht einig sein, damit das Haus ordentlich verwaltet wird.

Wir verwalten geerbte Wohnhäuser und vermietete Wohnungen für Erbengemeinschaften im Rhein-Main-Gebiet. Neutral gegenüber allen Miterben, mit denselben Zahlen für alle. Die Entscheidung über Behalten, Vermieten oder Verkaufen bleibt bei Ihnen.

Woran geerbte Häuser leiden.

Selten am Gebäude. Meistens an der Organisation dahinter. Eine Erbengemeinschaft entsteht nicht durch Entscheidung, sondern durch Erbfall. Niemand hat sich die Miterben ausgesucht, und niemand hat festgelegt, wer sich kümmert.

  • Jede Ausgabe braucht eine Abstimmung

    Also wird Instandhaltung aufgeschoben, bis sie teurer geworden ist.

  • Ein Miterbe kümmert sich, die anderen bewerten

    Wer handelt, gerät in Rechtfertigungsdruck.

  • Mieter wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen

    Anliegen versanden, Fluktuation steigt.

  • Die Miterben wohnen verstreut

    Niemand ist vor Ort, niemand hat den Zustand des Objekts im Blick.

  • Zahlen kursieren in Versionen

    Jeder rechnet anders, keiner traut den Aufstellungen der anderen.

Wie eine Zusammenarbeit beginnt.

  1. Erstgespräch

    • Auf Wunsch mit mehreren Miterben gemeinsam
    • Auch per Videokonferenz, wenn die Beteiligten verstreut wohnen
  2. Unterlagen und Angebot

    Für ein belastbares Angebot sichten wir folgende Unterlagen:

    • Nachweis der Erbfolge
    • Bestehende Mietverträge
    • Letzte Betriebskostenabrechnungen
    • Aktueller Grundbuchauszug, soweit vorhanden
  3. Beauftragung

    Die Bestellung einer Verwaltung ist regelmäßig eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, über die Miterben nach § 2038 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 745 BGB mit der Mehrheit der Erbteile entscheiden können. Ob Ihre Konstellation das trägt, hängt vom Einzelfall ab und gehört in anwaltliche Prüfung. Wir sprechen das im Erstgespräch offen an und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Rechtsbeistand ab.

Neutralität ist bei uns keine Haltung. Sie ist Struktur.

  • Dieselben Zahlen für alle

    Jeder Miterbe erhält dieselben Auswertungen zur selben Zeit. Einnahmen, Ausgaben, offene Posten, Rücklagenstand. Es gibt keine Version für den, der fragt, und eine andere für den, der nicht fragt.

  • Getrennte und nachvollziehbare Kontenführung

    Mieteinnahmen und Bewirtschaftungskosten laufen über eine getrennte, für alle Miterben einsehbare Kontenstruktur. Jede Buchung ist belegt und zuordenbar.

  • Entscheidungsvorlagen statt Drängen

    Wir bereiten Entscheidungen auf: Was kostet die Reparatur, was kostet das Aufschieben, welche Optionen bestehen. Die Entscheidung selbst treffen die Miterben. Ob Sie das Haus behalten, vermieten oder verkaufen, ist nicht unsere Frage. Dass es bis dahin ordentlich bewirtschaftet wird, schon.

Was wir tun. Und was bewusst nicht.

  • Laufende Verwaltung des Nachlassobjekts

    Mieteinnahmen, Betriebskosten, Instandhaltung, Handwerkerkoordination.

  • Berichtswesen

    An alle Miterben in einheitlicher Form.

  • Dokumentation des Objektzustands

    Mit Begehung und Fotoprotokoll.

  • Koordination mit Ihren Beratern

    Mit Ihrem Steuerberater, Fachanwalt oder Notariat, wenn Sie das wünschen.

Bewusst nicht: Rechtsberatung zur Erbauseinandersetzung, zu Erbquoten oder Pflichtteilen; Vermittlung in Konflikten zwischen Miterben; Steuerberatung; Empfehlungen, ob Sie behalten, auszahlen oder verkaufen sollten. Diese Grenze ist die Voraussetzung dafür, dass alle Miterben uns als neutral akzeptieren können.

Häufige Fragen

Nicht zwingend. Für Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung sieht § 2038 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 745 BGB eine Entscheidung mit der Mehrheit der Erbteile vor. Ob die Beauftragung einer Verwaltung in Ihrer Konstellation darunter fällt, klären wir zu Beginn, bei Bedarf gemeinsam mit Ihrem Rechtsbeistand.
Ja. Unsere Aufgabe ist das Objekt, nicht der Konflikt. Alle Miterben erhalten dieselben Informationen zur selben Zeit, jede Buchung ist belegt. Erfahrungsgemäß nimmt das vielen Konflikten die Grundlage, weil über Zahlen nicht mehr gestritten werden muss. Eine Vermittlung zwischen den Miterben leisten wir nicht.
Nein. Rechtsberatung zur Auseinandersetzung, zu Erbquoten oder Pflichtteilen ist Aufgabe von Fachanwälten und Notariat. Wir koordinieren uns auf Wunsch mit Ihren Beratern und liefern die geordnete Faktenbasis, die jede dieser Entscheidungen braucht.
Dann verwalten wir das Objekt geordnet bis zur Übergabe. Ein vollständig dokumentiertes Haus mit sauberer Abrechnung und gepflegten Unterlagen lässt sich in jeder Konstellation besser übergeben als ein ungeordnetes.
Ja, ausnahmslos. Jeder Miterbe erhält dieselben Auswertungen zur selben Zeit. Das gilt unabhängig von der Größe des Erbteils und unabhängig davon, wer den Kontakt zu uns hält.
Ja. Auch eine geerbte, vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft verwalten wir für die Erbengemeinschaft, einschließlich der Abstimmung mit der dortigen WEG-Verwaltung.

Sprechen wir über das Haus.

Ein Erstgespräch dauert etwa dreißig Minuten und ist unverbindlich, auf Wunsch mit allen Miterben gemeinsam. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine Verwaltung durch uns nicht die richtige Lösung ist, sagen wir Ihnen das.