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Sieben Leistungen von Wirtschaftsplan bis Belegprüfung.

  • Wirtschaftsplan

    Aus einer objektspezifischen Kostenanalyse: laufende Verträge, geplante Instandhaltung, aktuelle Marktpreise.

  • Jahresabrechnung

    Alle Einnahmen und Ausgaben nach Miteigentumsanteilen, mit vollständigen Belegen und Erläuterung auf Anfrage.

  • Hausgeldeinzug & Mahnwesen

    Zahlungseingänge werden laufend überwacht, säumige Eigentümer nach festem Eskalationsprotokoll gemahnt.

  • Erhaltungsrücklage

    Bildung nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG, mit Ist-Stand, Zielgröße und geplanten Entnahmen, jede nur per Beschluss.

  • Belegprüfung

    Jede Eingangsrechnung wird mit dem beschlossenen Budget abgeglichen. Unstimmigkeiten werden geklärt.

  • Bankenanbindung & Kontoführung

    Das WEG-Konto ist ein Fremdkonto, getrennt von unseren Betriebsmitteln und für den Beirat jederzeit einsehbar.

  • Institutionelles Quartalsreporting

    Jedes Quartal: Ist-/Soll-Vergleich, offene Posten, Rücklagenentwicklung und anstehende Beschlüsse.

Der kaufmännische Unterschied.

  1. 01

    Institutioneller Standard

    Chiara Schuler analysiert WEG-Finanzen mit denselben Werkzeugen, die in der institutionellen Vermögensverwaltung selbstverständlich sind: Benchmarks, Abweichungsanalysen, Trendauswertungen.

  2. 02

    Volle Transparenz

    Jede Buchung ist nachvollziehbar. Kein Eigentümer und kein Beirat muss Zahlen einfordern, sie werden proaktiv geliefert, vollständig und verständlich aufbereitet.

  3. 03

    SCALARA als Rückgrat

    Wir arbeiten mit SCALARA, einem auf WEG-Verwaltung spezialisierten ERP-System, für lückenlose Buchhaltung, Bankenintegration und revisionssichere Dokumentation.

Kaufmännische Verwaltung, was Eigentümer wissen wollen.

Die Jahresabrechnung erfolgt einmal im Jahr, typischerweise im ersten Quartal für das Vorjahr. Dazu kommt unser Quartalsreporting, damit Sie nicht ein Jahr warten müssen, um zu wissen, wie es um Ihre WEG steht.
Wir mahnen nach einem strukturierten Protokoll: erste Mahnung nach 14 Tagen, zweite nach 28 Tagen, Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens nach 60 Tagen (sofern der Beirat zustimmt). Wir scheuen diesen Prozess nicht, säumige Zahler belasten die Gemeinschaft, und das ist nicht akzeptabel.
Die Erhaltungsrücklage wird auf einem separaten, zweckgebundenen Konto geführt. Entnahmen sind nur per Beschluss möglich und werden im Protokoll dokumentiert. Der Beirat hat jederzeit Einblick.
Ja. Wir stellen dem Steuerberater alle notwendigen Unterlagen in strukturierter Form zur Verfügung: DATEV-kompatibel über SCALARA. Abstimmungsbedarf mit externen Beratern rechnen wir nicht als Sonderstunden ab.
Wir verwenden SCALARA als primäres ERP-System für WEG-Buchhaltung, Bankenanbindung und Abrechnung, ergänzt durch DATEV-Schnittstelle für den Steuerberater-Austausch.

Zahlen, die Sie wirklich verstehen.