Aus Frankfurt für das Rhein-Main-Gebiet.Heimat im Frankfurter Stadtgebiet und im südlichen Taunus, Mandate in der weiteren Region.
Gemeindegrenzen: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Frankfurt am Main und südlicher Taunus.
Der Frankfurter Geschäftssitz definiert unseren operativen Wirkkreis. Hier verwalten wir Eigentümergemeinschaften mit direkter Vor-Ort-Präsenz, kurzen Anfahrtswegen zu Eigentümerversammlungen und persönlicher Begehung von Bestand und Neubau.
Rhein-Main · Geschäftssitz
Frankfurt am Main
Geschäftssitz und operativer Heimatmarkt. Wir verwalten Eigentümergemeinschaften im gesamten Stadtgebiet, von Vorkriegsbestand in Bornheim und Sachsenhausen bis zu Neubau-WEGs im Europaviertel.
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Rund 773.000 Einwohner
Rhein-Main · Nordwestliches Frankfurter Umland
Taunus
Bad Homburg · Oberursel · Kronberg · Königstein im Taunus
Hochwertiger Wohnungsbestand am südlichen Taunushang, geprägt von kleinen bis mittleren Eigentümergemeinschaften mit hoher Eigentumsquote und anspruchsvoller Sanierungspraxis.
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Mandate über das Frankfurter Stadtgebiet hinaus.
In den umliegenden Städten arbeiten wir bewusst selektiv. Für jede Stadt entwickeln wir ein eigenständiges Profil mit Bauwellen, Quartiers-Schwerpunkten und der jeweils zuständigen gerichtlichen Belegenheits-Realität.
Östlich Frankfurt · Direkt am Main
Offenbach am Main
Quartiers-Schwerpunkt · Hafen Offenbach
Vorkriegs- und Großwohnanlagen-Bestand trifft auf das Neubauquartier am Hafen. Verwalterwechsel mit juristischer Substanz statt austauschbarer Plattform-Versprechen.
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Rund 144.000 Einwohner
Östlich Frankfurt · Kreisfrei seit 2026
Hanau
Quartiers-Schwerpunkt · Pioneer Park
Wiederaufbau-Bestand, Großwohnanlagen der Nachkriegszeit und das Konversionsquartier Pioneer Park bilden drei sehr unterschiedliche WEG-Realitäten.
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Rund 100.000 Einwohner
Nördlich Frankfurt · Wetteraukreis
Bad Vilbel
Quartiers-Schwerpunkt · Quellenpark
Wohlhabender Pendlergürtel mit drei Bauwellen: Heilsberg-Wiederaufbau, Dortelweil-West im ersten Sanierungszyklus, Quellenpark als junges Premium-Quartier.
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Rund 34.000 Einwohner
Ihre Stadt ist noch nicht dabei.
Wir prüfen Mandate im gesamten Rhein-Main-Gebiet, auch außerhalb der hier sichtbaren Stadt-Profile. Senden Sie uns die Eckdaten Ihrer Eigentümergemeinschaft. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
Erstgespräch in 24 Stunden
Unverbindlich, 30 Minuten. Auf Wunsch sichten wir vorab Ihre letzten zwei Jahresabrechnungen und die Beschlusssammlung und ordnen die Situation Ihrer WEG rechtlich und wirtschaftlich ein.
Jetzt Erstgespräch vereinbarenWas Eigentümergemeinschaften im Rhein-Main-Gebiet wissen wollen.
- Über das Eigentümerportal mit dokumentierten Anfragen, per E-Mail mit 24-Stunden-Antwort und telefonisch täglich von 8 bis 22 Uhr, auch am Wochenende. Gefahrenlagen wie Wasseraustritt, Heizungsausfall oder Brandgefahr durchlaufen keine Eskalationsstufen. Sie lösen sofortige Reaktion aus, weil § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die Verwaltung dazu verpflichtet und diese Pflicht keine Bürozeiten kennt. Termine außerhalb der Sprechzeiten lassen sich für Beiräte gezielt vereinbaren. Zu Begehungen und Eigentümerversammlungen kommen wir zu Ihnen.
- Von Objektgröße, Einheitenzahl und vereinbartem Leistungsumfang. Eine Großwohnanlage mit Aufzügen und Tiefgarage verursacht anderen Aufwand als eine kleinteilige Altbau-WEG oder eine junge Neubau-WEG. Ihre Gemeinschaft zahlt einen monatlichen Festpreis; Jahresabrechnung und jährliche Eigentümerversammlung sind darin enthalten, ohne versteckte Sondervergütungen. Wenn es auf beiden Seiten passt, erhalten Sie binnen drei Werktagen nach dem Erstgespräch ein Angebot auf Grundlage Ihrer Unterlagen. Für kleine Gemeinschaften ab drei Eigentümern kalkulieren wir objektbezogen statt nach Einheiten; Einzelheiten finden Sie unter WEG-Verwaltung für kleine Gemeinschaften.
- Typischerweise acht bis vierzehn Wochen. Treiber sind der Termin der nächsten Eigentümerversammlung und die Ladungsfrist nach § 24 Abs. 4 WEG von drei Wochen. Bei laufender Verwaltungsperiode ohne anstehende Versammlung kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden. Nach dem Beschluss dauert die vollständige Übergabe vier bis acht Wochen. Den Ablauf Schritt für Schritt finden Sie unter Verwalter wechseln.
- Die Herausgabepflicht des ausscheidenden Verwalters ist durch ständige BGH-Rechtsprechung gefestigt und gerichtlich durchsetzbar. Wir formulieren eine Aufforderung mit Frist, dokumentiert für eine spätere gerichtliche Durchsetzung, falls sie notwendig wird. Unsere Übergabe-Routine ist auf unvollständige Unterlagen vorbereitet: Wirtschaftspläne, Bankkontenbewegungen und Versammlungsprotokolle lassen sich rekonstruieren.
- Ja. Verwalterwechsel und Anfechtungsverfahren laufen rechtlich getrennt. Der Wechselbeschluss ist auch während eines anhängigen Verfahrens möglich (§ 26 WEG). Wichtig ist, dass die neue Beschlussvorlage und die Einladung formal sauber sind, damit nicht der neue Beschluss selbst anfechtbar wird. Den Stand des laufenden Verfahrens prüfen wir im Erstgespräch mit.
- Zuständig ist ausschließlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnanlage liegt (§ 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG, § 23 Nr. 2 Buchst. c GVG). Das ist nicht immer das Amtsgericht der eigenen Stadt: Ein Gerichtsbezirk umfasst oft mehrere Gemeinden, und wo ein Amtsgericht aufgelöst wurde, ist das Gericht einer Nachbarstadt zuständig. Die Anfechtungsfrist nach § 45 WEG beträgt unabhängig vom Gericht einen Monat ab Beschlussfassung.
- Ja. Erstverwaltung hat andere Schwerpunkte als eine Bestands-WEG: Abnahme des Gemeinschaftseigentums, Gewährleistungsfristen nach § 634a BGB von fünf Jahren ab Abnahme, erster Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung mit allen Unsicherheiten der frühen Bewirtschaftungskosten. In größeren Neubauquartieren arbeiten oft mehrere Bauträger parallel und in gestaffelten Bauphasen. Das macht die Abnahmedokumentation besonders sensibel. Wir bedienen diese Konstellation als eigenes Arbeitsfeld und arbeiten dazu auch direkt mit Bauträgern zusammen. Den Ablauf in vier Phasen finden Sie unter Erstverwaltung für Neubau-WEGs.
- Ja. Großwohnanlagen sind operativ anspruchsvoller: wiederkehrende Aufzugsprüfungen, Heizzentrale, Tiefgarage und eine höhere Beschluss-Komplexität durch die Eigentümerzahl. Für anstehende Sanierungen erhalten Sie eine Simulation der Erhaltungsrücklage über zehn Jahre. Bei denkmalgeschützten Häusern erfordern die Auflagen eine abgestimmte Erhaltungs- und Sanierungsplanung, von der Fassade über die Fenster bis zur Heizungstechnik nach dem Gebäudeenergiegesetz, bei Bedarf gemeinsam mit der unteren Denkmalschutzbehörde. Die strukturellen Sonderthemen Ihrer Anlage benennen wir transparent im Angebot.
Bereit für eine WEG-Verwaltung mit juristischer Substanz?
Kostenloses Erstgespräch, Antwort innerhalb von 24 Stunden, individuelles Angebot nach Sichtung Ihrer Unterlagen.