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Mietverwaltung mit ökonomischer Disziplin.

Wir verwalten Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte und einzelne vermietete Eigentumswohnungen im Rhein-Main-Gebiet. Für Eigentümer, die ihren Bestand als Vermögen führen und von ihrer Verwaltung dasselbe erwarten.

Reporting-Verlässlichkeit ist Cashflow-Verlässlichkeit.

Wer im September noch nicht weiß, wie der Bestand im Juni abgeschnitten hat, verwaltet kein Vermögen, sondern lässt es laufen. Deshalb organisieren wir Mietverwaltung um zwei Fragen: Kommt das Geld verlässlich an, und wissen Sie jederzeit, wo es steht.

  • Nebenkostenabrechnung

    Die Abrechnung liegt fristgerecht und prüfungsfest vor.

  • Mahnwesen

    Es läuft, ohne dass jemand daran denken muss.

  • Wiedervermietung

    Die Vermarktung beginnt, bevor die Wohnung leer steht.

  • Quartalsbericht

    Alle drei Monate sehen Sie, wo Ihr Geld steht.

Alle vier Punkte stehen als Standards im Verwaltungsvertrag.

Mietverwaltung in vier Phasen.

  1. Mieterauswahl und Einzug

    • Inserat-Erstellung mit Texterstellung, Foto-Auswahl und Plattform-Wahl
    • Bonitätsprüfung über datenschutzkonforme Partner
    • Besichtigungs-Koordination mit Foto-Dokumentation
    • Mietvertragsgestaltung nach BGB und aktueller Rechtsprechung
    • Wohnungsübergabe-Protokoll mit Foto-Dokumentation
  2. Laufendes Mietverhältnis

    • Monatliches Mietinkasso über getrenntes Fremdkonto
    • Dreistufiges Mahnwesen, automatisiert
    • Mängelmanagement und Reparaturkoordination mit Foto-Dokumentation
    • Quartalsweise Abrechnung an Eigentümer mit Cashflow-Übersicht
  3. Jahresroutinen

    • Prüfungsfeste Betriebs- und Nebenkostenabrechnung, bei Wohnraum nach Betriebskostenverordnung, bei Gewerbe nach den vertraglichen Umlagevereinbarungen
    • Bewirtschaftungskostenanalyse mit Marktvergleich, jährlich
    • Prüfung von Mieterhöhungsspielräumen, bei Wohnraum nach § 558 BGB, jährlich, Umsetzung nur in Abstimmung mit Ihnen
    • Überwachung von Index- und Staffelmietvereinbarungen mit fristgerechter Anpassung
    • Prüfung von Förderprogrammen für anstehende Maßnahmen, jährlich
  4. Mieterwechsel

    • Form- und fristgerechte Bearbeitung von Kündigungen
    • Wohnungsabnahme mit Foto-Dokumentation
    • Kautionsabrechnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
    • Wiedervermietung mit Vorvermarktung vier bis acht Wochen vor Übergabe

Standards, keine Kennzahlen.

Service-StandardUnsere Zusage
Erstantwort auf jede Anfragebinnen 24 Stunden an Werktagen
Gefahrenlagen am Objektsofortige Reaktion, keine Eskalationsstufen
Quartalsbericht mit Cashflow-Übersichtbinnen 30 Tagen nach Quartalsende
Nebenkostenabrechnungbinnen 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums
Wiedervermietung nach KündigungVorvermarktung 4 – 8 Wochen vor Übergabe
Mahnwesenmonatlich, dreistufig, automatisiert
Belegeinsichtdigital, jederzeit

Vergütung und Sonderhonorare legen wir vor Vertragsschluss vollständig offen, als Preisliste, nicht als Fußnote. Zugesagt ist bei Gefahrenlagen die Reaktion und die Beauftragung, nicht die Behebung durch Dritte.

Häufige Fragen

Ja. Das ist die Sondereigentumsverwaltung. Wir übernehmen sie unabhängig davon, ob die Gemeinschaft von uns oder von einer anderen Verwaltung geführt wird.
Ja. Büro-, Praxis- und Einzelhandelsflächen verwalten wir ebenso wie Wohnobjekte. Gewerbemietverhältnisse führen wir nach ihren eigenen Regeln: Umlagen nach vertraglicher Vereinbarung, Index- und Staffelmieten mit überwachten Anpassungszeitpunkten und besonderer Sorgfalt bei Schriftform und Laufzeiten.
Das hängt von Objekt, Einheitenzahl und Zustand der Unterlagen ab. Wir legen Vergütung und alle Sonderhonorare vor Vertragsschluss vollständig offen. Für ein Angebot sichten wir die Mietverträge, die letzte Betriebskostenabrechnung und die Eckdaten des Objekts.
Geordnet und mit Stichtag. Wir übernehmen Mietverträge, offene Posten, Kautionen und die laufenden Abrechnungszeiträume von der bisherigen Verwaltung, dokumentieren den Übergabestand und informieren die Mieter über den Wechsel. Für Sie entsteht kein Bruch in der Abrechnung.
Wir prüfen jährlich, ob und in welchem Rahmen § 558 BGB eine Anpassung zulässt, und bereiten die Umsetzung vor. Ob erhöht wird, entscheiden Sie. Ohne Ihre Freigabe versenden wir kein Erhöhungsverlangen.
Für die Verwaltung eines geerbten Objekts haben wir ein eigenes Angebot mit neutraler Rolle gegenüber allen Miterben. Sie finden es unter Erbengemeinschaften.

Sprechen wir über Ihren Bestand.

Ein Erstgespräch dauert etwa dreißig Minuten und ist unverbindlich. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre jetzige Lösung die bessere ist, sagen wir Ihnen das.