Sie sind das Bindeglied, wir machen Ihnen die Arbeit leichter.
Der Verwaltungsbeirat ist ein Ehrenamt. Wir respektieren das, und stellen sicher, dass Sie die Werkzeuge haben, um Ihre Aufgabe sinnvoll zu erfüllen, nicht nur formal.
Was Beiräte bei Pries & Kollegen konkret bekommen.
Beirats-Bereich im Eigentümerportal
Separater Zugriffsbereich mit allen relevanten Dokumenten, Abrechnungen und Protokollen, jederzeit verfügbar, ohne Nachfragen.
Belegeinsicht vor jeder Eigentümerversammlung (ETV)
Wir bereiten die Belegeinsicht strukturiert vor: keine stundenlange Suche durch Ordner, sondern geordnete Dokumentenmappe mit Zusammenfassung.
Direkter Draht zur Geschäftsführung
Der Beirat hat direkten Kontakt zu Alexander-Hakim Pries und Chiara Schuler, ohne Umweg über ein Vorzimmer.
Vorab-Briefings vor ETVs
Vor jeder Eigentümerversammlung erhalten Sie ein ausführliches Briefing: Tagesordnung, Beschlussvorlagen, kritische Punkte und unsere Einschätzung.
Schulungen zu BGH-Urteilen
Quartalsweise informieren wir Sie über relevante BGH-Urteile zum WEG-Recht, damit Sie auf der Höhe der Rechtslage bleiben, ohne selbst recherchieren zu müssen.
Unterstützung bei Vertretung
Wenn Beiratsmitglieder verhindert sind, unterstützen wir bei der Organisation von Vertretungslösungen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Halbjährlicher Beirats-Workshop
Zweimal jährlich laden wir alle aktiven Beiräte unserer Mandanten zu einem kompakten Workshop ein: aktuelle BGH-Urteile, Praxisfragen, Austausch unter Gleichgesinnten. Kostenlos, vertraulich, maximal 2 Stunden. Der Zugang führt über ein Mandat, und das beginnt mit einem Erstgespräch.
Lassen Sie Ihren aktuellen Verwaltervertrag prüfen.
Unser Verwaltervertrag-Check zeigt Ihnen, ob Ihr aktueller Vertrag kritische Klauseln enthält, Schutzrechte der WEG fehlen oder Sonderhonorare unverhältnismäßig hoch angesetzt sind.
Was Verwaltungsbeiräte wissen wollen.
- Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter (§ 29 Abs. 2 WEG). Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung soll er vor der Beschlussfassung prüfen und mit einer Stellungnahme versehen. Er ist kein Aufsichtsrat, die Geschäftsführung liegt beim Verwalter. Wir erläutern im Detail, was das für Ihre Aufgabe bedeutet.
- Wir bereiten die Belegeinsicht strukturiert vor: Alle Belege sind geordnet, mit Zusammenfassung und einem Hinweis auf kritische Positionen. Die Belegprüfung dauert bei uns typischerweise 60–90 Minuten, keine mehrstündige Suche durch ungeordnete Ordner.
- Der Beirat kann jederzeit von seinen Mitgliedern niedergelegt werden. Eine Nachwahl erfolgt auf der nächsten ETV oder, wenn die Gemeinschaft einig ist, per Umlaufbeschluss. Wir koordinieren den Prozess.
- Ja. Seit der WEG-Reform 2020 schreibt das Gesetz keine feste Mitgliederzahl mehr vor (§ 29 Abs. 1 WEG). Hat der Beirat mehrere Mitglieder, sind ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. Wir unterstützen Sie bei der passenden Besetzung für Ihre WEG.
- Unentgeltlich tätige Beiratsmitglieder haften gegenüber der Gemeinschaft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 29 Abs. 3 WEG). Ob eine zusätzliche D&O-Versicherung sinnvoll ist, hängt vom Objekt ab, wir besprechen das gern mit Ihnen.
- Ja. Hat Ihre Gemeinschaft weniger als neun Sondereigentumsrechte, gelten besondere Regeln zur Verwalterbestellung, und die Verwaltersuche verläuft anders. Wir haben das auf unserer Seite für kleine Gemeinschaften gesondert aufbereitet.
Ihr Ehrenamt verdient professionelle Unterstützung.