Der Verwaltungsbeirat (kurz: Beirat) ist das Kontrollgremium der Eigentümergemeinschaft. Er besteht laut § 29 WEG aus mindestens einem, üblicherweise drei Eigentümern, die von der Eigentümerversammlung gewählt werden.
Aufgaben des Beirats
Der Beirat hat nach dem WEG folgende Kernaufgaben:
- Prüfung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
- Überwachung des Verwalters bei seiner Tätigkeit
- Unterstützung des Verwalters bei administrativen Aufgaben
- Protokollunterschrift bei Eigentümerversammlungen
Haftung des Beirats
Der Beirat haftet nach § 29 WEG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, das unterscheidet ihn vom Verwalter. Wichtig: "Grobe Fahrlässigkeit" umfasst auch das bewusste Ignorieren bekannter Mängel.
Warum ein aktiver Beirat so wichtig ist
In WEGs ohne aktiven Beirat fehlt die Kontrollinstanz. Mängel in der Verwaltungsführung werden oft erst erkannt, wenn größere Schäden entstanden sind.