Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt seit 1951 die Eigentumsverhältnisse und das Zusammenleben in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Mit der Reform von 2020 wurde das Gesetz grundlegend überarbeitet.
Die wichtigsten Änderungen durch die WEG-Reform 2020
Die Reform hat drei wesentliche Neuerungen gebracht:
Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft: Die Eigentümergemeinschaft ist seit 2020 eine rechtsfähige Organisation, die eigenständig Verträge schließen und verklagt werden kann.
Vereinfachte Beschlüsse: Für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, von der Wallbox bis zur PV-Anlage, reicht seither in den meisten Fällen eine einfache Mehrheit.
Stärkere Verwalterrechte und -pflichten: Der Verwalter hat heute mehr Handlungsspielraum bei dringenden Maßnahmen, ist aber auch stärker zur Rechenschaft verpflichtet.
Bedeutung für die Praxis
Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Teil der Eigentümergemeinschaft und unterliegt dem WEG. Das bedeutet: Gemeinschaftsentscheidungen, Hausgeld-Zahlungspflichten, und Teilnahme an der Eigentümerversammlung.