Das Gemeinschaftseigentum ist allen Eigentümern einer WEG gemeinsam. Es steht im Gegensatz zum Sondereigentum, das dem einzelnen Eigentümer allein gehört.
Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?
Zum Gemeinschaftseigentum gehören zwingend:
- Das Grundstück
- Tragende Wände und Decken
- Das Dach und die Fassade
- Treppenhäuser und Flure
- Versorgungsleitungen (Hauptleitungen)
- Gemeinschaftsanlagen wie Heizung, Aufzug, Tiefgarage
Verantwortung und Instandhaltung
Die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ist Aufgabe der WEG, finanziert durch das Hausgeld und die Erhaltungsrücklage. Beschlüsse darüber werden in der Eigentümerversammlung gefasst.
Abgrenzung zum Sondereigentum
Die Grenze zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum ist nicht immer eindeutig. Fenster beispielsweise: Die Glasscheibe gehört in der Regel zum Sondereigentum, der Rahmen und die Außenseite aber oft zum Gemeinschaftseigentum, je nach Teilungserklärung.