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Von der Einladung bis zur Beschluss-Sammlung.

  • Eigentümerversammlung nach §24 WEG

    Einladung mit gesetzlicher Frist, Tagesordnung, Beschlussvorlagen, Leitung und Protokoll, auf Wunsch hybrid.

  • Juristisch geprüfte Beschlussformulierung

    Jeder Beschluss, den wir formulieren, wird vor der Abstimmung auf Anfechtbarkeit geprüft.

  • Hausordnung & Durchsetzung

    Rechtswirksam formuliert und bei Verstößen konsequent durchgesetzt. Jeder Vorgang wird dokumentiert.

  • Vertragsmanagement

    Versicherungs-, Wartungs- und Dienstleisterverträge: Fristen überwacht, bei Bedarf neu verhandelt.

  • Hybride Eigentümerversammlungen

    Nach Beschluss der Gemeinschaft digitale Teilnahme (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG), rechtssicher protokolliert.

  • Beschluss-Sammlung & Dokumentation

    Mit Datum, Abstimmungsergebnis und Vollzugsstand, jederzeit einsehbar für Beirat und Eigentümer.

Juristische Sicherheit als Standard.

  1. 01

    Juristisch geprüfte Beschlüsse

    Alexander-Hakim Pries (Cand. iur., Schwerpunkt Zivil- und Vertragsrecht) prüft jeden Beschluss persönlich vor der Abstimmung auf Anfechtbarkeit. Das ist kein Marketingversprechen. Es ist strukturell verankert.

  2. 02

    Vier-Augen-Prinzip vor jeder ETV

    Jede Tagesordnung und jede Beschlussvorlage wird intern gegengeprüft, bevor sie zur Abstimmung kommt. Fehler, die vor der ETV entdeckt werden, kosten nichts. Fehler danach können viel kosten.

  3. 03

    Mehr Beteiligung durch hybride ETVs

    Hybride Eigentümerversammlungen erhöhen die Beteiligungsquote: mehr Stimmen, validere Beschlüsse. Wir haben die technische und rechtliche Infrastruktur dafür.

Rechtliche Verwaltung, was Eigentümer wissen wollen.

Wir prüfen jeden Beschluss vor der Abstimmung auf formale und inhaltliche Anforderungen nach dem WEG. Anfechtungsgründe werden erkannt und eliminiert, bevor der Beschluss gefasst wird. Nicht danach.
Wir koordinieren in diesem Fall mit einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht. Wir sind kein Anwaltsbüro und treten nicht als Vertreter auf, aber wir bereiten die Dokumentation auf und unterstützen den Prozess.
Ja. § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG ermöglicht hybride Versammlungen, bei denen Eigentümer digital teilnehmen können. Wir richten die Infrastruktur ein und sorgen für rechtssichere Protokollierung der digitalen Abstimmungen.
Wir sind neutral und handeln im Interesse der Gemeinschaft, nicht einzelner Eigentümer. Bei Konflikten versuchen wir zunächst eine sachliche Klärung. Wenn das nicht gelingt, zeigen wir die rechtlichen Optionen auf und koordinieren bei Bedarf mit Mediations- oder Rechtsexperten.
Nein. Wir sind Hausverwaltung, kein Rechtsbeistand. Wenn Gerichtsverfahren notwendig werden, koordinieren wir mit einem Fachanwalt für WEG-Recht und stellen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.