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In fünf Schritten zu Pries & Kollegen.

Der Wechsel zu einer neuen Hausverwaltung ist einfacher als gedacht, wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Kostenfreies Erstgespräch
Antwort in 24h
Objektbezogenes Angebot
3 Werktage
Vollständige Übergabe
4–8 Wochen

Wie ein Verwalterwechsel in fünf Schritten abläuft.

Seit der WEG-Reform 2020 ist ein Verwalterwechsel rechtlich einfacher als zuvor. Ein wichtiger Grund ist nicht mehr erforderlich. Was bleibt, ist ein klarer Prozess, den wir für Sie koordinieren.

  1. Kostenfreies Erstgespräch

    Antwort in 24h

    • Unverbindliches Gespräch von 30 Minuten
    • Auf Wunsch sichten wir vorab Ihre letzten zwei Jahresabrechnungen und die Beschlusssammlung
    • Wir ordnen die Situation Ihrer WEG rechtlich und wirtschaftlich ein
  2. Objektbezogenes Angebot

    3 Werktage

    • Festpreis, getrennt nach laufender Verwaltung und einmaliger Übernahme
    • Vollständiger Verwaltervertrag zur Prüfung durch Beirat und Eigentümer
    • Kein Standardformular, kein Kleingedrucktes
  3. Beschlussvorlage für die ETV

    Nächste ETV

    • Formgerechte Einladung nach §24 WEG
    • Beschlussvorlage zur Verwalterbestellung nach §26 Abs. 1 WEG, inklusive Abberufung der bisherigen Verwaltung mit Wirkung zum sauberen Stichtag
    • Abgestimmt auf die Ladungsfrist von drei Wochen nach §24 Abs. 4 WEG
    • Auf Wunsch sind wir in der Versammlung präsent
  4. Vollständige Übergabe

    4–8 Wochen

    • Anforderung sämtlicher Unterlagen vom Vorverwalter: Beschlusssammlung, Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Kontostände, Rücklagen-Nachweise, Versicherungsunterlagen, Handwerkerkontakte
    • Grundlage ist die durch ständige BGH-Rechtsprechung gefestigte Herausgabepflicht
    • Dokumentierter Eskalationsweg bei Verzögerung
  5. Aufnahme der Verwaltung

    Ab Tag 1

    • Strukturierte Übernahme in unsere Systeme
    • Eigentümer erhalten Portalzugang und werden persönlich eingeführt
    • Das erste Reporting an die Eigentümergemeinschaft erhalten Sie binnen vier Wochen nach Stichtag

Wechsel-Quick-Check

In rund drei Minuten prüfen, ob ein Verwalterwechsel für Ihre WEG sinnvoll ist, kostenlos und ohne Konto. Das Ergebnis sehen Sie nach Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.

Was Eigentümer vor einem Wechsel wissen wollen.

Ja, und das ist Ihr gutes Recht. Jeder Eigentümer kann die Aufnahme eines Tagesordnungspunkts zur Abberufung der aktuellen Verwaltung beantragen. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie das strukturiert angehen.
Ein Verwalter kann mit einfacher Stimmenmehrheit abberufen werden (§26 Abs. 3 WEG). Für den neuen Verwaltervertrag gilt dasselbe.
Die Rücklage gehört der WEG, nicht der Verwaltung. Sie wird im Rahmen der Übergabe vollständig übertragen, auf dem von uns geführten WEG-Konto. Kein Eigentümer muss sich darum sorgen, dass Gelder verloren gehen.
Von ETV-Beschluss bis zur vollständigen Übergabe dauert ein Wechsel typischerweise 4–8 Wochen. In dringenden Fällen kann es auch schneller gehen, das hängt von der Kooperationsbereitschaft der bisherigen Verwaltung ab.
Die Bestellung einer Verwaltung erfolgt durch Beschluss der Eigentümerversammlung. Wir stellen Ihnen vorab einen beschlussfähigen Verwaltervertrag und einen Beschlussvorschlag zur Verfügung, damit die Versammlung entscheidungsfähig ist. Die Übergabe der Unterlagen und der Buchhaltung koordinieren wir anschließend mit dem bisherigen internen Verwalter.
Das hängt vom Zeitpunkt der nächsten Eigentümerversammlung ab, da die Bestellung einen Beschluss voraussetzt. Sprechen Sie uns früh an. Je nach Konstellation kommt auch eine außerordentliche Versammlung in Betracht.

Bereit für eine WEG-Verwaltung mit juristischer Substanz?

Kostenloses Erstgespräch, Antwort innerhalb von 24 Stunden, individuelles Angebot nach Sichtung Ihrer Unterlagen.