Die Eigentümerversammlung (ETV) ist das höchste Entscheidungsgremium der WEG. Sie muss mindestens einmal jährlich stattfinden (§ 24 WEG) und wird vom Verwalter einberufen.

Wer darf teilnehmen?

Alle Wohnungseigentümer sind zur Teilnahme berechtigt. Stimmrecht hat, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ehegatten und andere Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft können sich gegenseitig bevollmächtigen.

Welche Beschlüsse werden gefasst?

Typische Tagesordnungspunkte:

  • Genehmigung der Jahresabrechnung
  • Wirtschaftsplan für das kommende Jahr
  • Wahl des Verwaltungsbeirats
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Verwalterwahl oder -abberufung

Mehrheitserfordernisse

Seit der WEG-Reform 2020 gilt: Für die meisten Beschlüsse reicht eine einfache Stimmenmehrheit. Vereinbarungsänderungen, die ins Grundbuch eingetragen werden müssen, erfordern Einstimmigkeit.

Online-Eigentümerversammlung

Seit 2020 können WEGs per Beschluss auch Online-Eigentümerversammlungen oder hybride Formate ermöglichen.