Balkonsanierung — Gemeinschaftsmaßnahme
Beschluss zur einheitlichen Sanierung aller Balkone als Gemeinschaftsmaßnahme nach neuem WEG-Recht.
- Rechtsgrundlage
- § 20 Abs. 1 WEG, § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG
- Mehrheitserfordernis
- Einfache Mehrheit
Wichtige Hinweise
Seit WEG-Reform 2020 können Balkonsanierungen als Gemeinschaftsmaßnahme beschlossen werden, auch wenn Balkone im Sondernutzungsrecht eines Eigentümers stehen. Wichtig: Abstimmung mit Architekten zur Einheitlichkeit.
Musterformulierung
Die Eigentümerversammlung beschließt die einheitliche Sanierung aller [ANZAHL] Balkone des Gebäudes [OBJEKTBEZEICHNUNG]. Umfang: [LEISTUNGSBESCHREIBUNG]. Grundlage: Angebot der Firma [FIRMENNAME] vom [DATUM] in Höhe von [BETRAG] €. Finanzierung: [FINANZIERUNGSWEG]. Beginn der Arbeiten: [DATUM].
Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre konkreten Angaben ersetzen.
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