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Balkonsanierung — Gemeinschaftsmaßnahme

Beschluss zur einheitlichen Sanierung aller Balkone als Gemeinschaftsmaßnahme nach neuem WEG-Recht.

Instandhaltung
Rechtsgrundlage
§ 20 Abs. 1 WEG, § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG
Mehrheitserfordernis
Einfache Mehrheit

Wichtige Hinweise

Seit WEG-Reform 2020 können Balkonsanierungen als Gemeinschaftsmaßnahme beschlossen werden, auch wenn Balkone im Sondernutzungsrecht eines Eigentümers stehen. Wichtig: Abstimmung mit Architekten zur Einheitlichkeit.

Musterformulierung

Die Eigentümerversammlung beschließt die einheitliche Sanierung aller [ANZAHL] Balkone des Gebäudes [OBJEKTBEZEICHNUNG]. Umfang: [LEISTUNGSBESCHREIBUNG]. Grundlage: Angebot der Firma [FIRMENNAME] vom [DATUM] in Höhe von [BETRAG] €. Finanzierung: [FINANZIERUNGSWEG]. Beginn der Arbeiten: [DATUM].

Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre konkreten Angaben ersetzen.

Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung. Pries & Kollegen übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Vorlage.