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Wahl des Verwaltungsbeirats

Beschluss zur Wahl der Beiratsmitglieder für die kommende Amtszeit.

Verwaltung
Rechtsgrundlage
§ 29 Abs. 1 WEG
Mehrheitserfordernis
Einfache Mehrheit

Wichtige Hinweise

Der Beirat besteht aus mindestens einem, üblicherweise drei Mitgliedern (§ 29 Abs. 1 S. 2 WEG). Beiräte haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Amtszeit empfohlen: 2–3 Jahre.

Musterformulierung

Die Eigentümerversammlung wählt für die Amtszeit von [LAUFZEIT] Jahren folgende Eigentümer in den Verwaltungsbeirat: Beiratsvorsitz: [NAME, EINHEIT], Stellvertretung: [NAME, EINHEIT], Beiratsmitglied: [NAME, EINHEIT]. Der Beirat nimmt das Amt mit sofortiger Wirkung an.

Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre konkreten Angaben ersetzen.

Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung. Pries & Kollegen übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Vorlage.