Wahl des Verwaltungsbeirats
Beschluss zur Wahl der Beiratsmitglieder für die kommende Amtszeit.
- Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 1 WEG
- Mehrheitserfordernis
- Einfache Mehrheit
Wichtige Hinweise
Der Beirat besteht aus mindestens einem, üblicherweise drei Mitgliedern (§ 29 Abs. 1 S. 2 WEG). Beiräte haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Amtszeit empfohlen: 2–3 Jahre.
Musterformulierung
Die Eigentümerversammlung wählt für die Amtszeit von [LAUFZEIT] Jahren folgende Eigentümer in den Verwaltungsbeirat: Beiratsvorsitz: [NAME, EINHEIT], Stellvertretung: [NAME, EINHEIT], Beiratsmitglied: [NAME, EINHEIT]. Der Beirat nimmt das Amt mit sofortiger Wirkung an.
Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre konkreten Angaben ersetzen.
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