Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten
Beschluss zur Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten für die WEG zur DSGVO-Compliance.
- Rechtsgrundlage
- Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG
- Mehrheitserfordernis
- Einfache Mehrheit
Wichtige Hinweise
Ob eine WEG einen DSB benötigt, hängt von der Art der Datenverarbeitung ab (z. B. Kamerasysteme, Online-Plattformen). Wenn ja, kann die Benennung eines externen DSB den Aufwand minimieren.
Musterformulierung
Die Eigentümerversammlung beschließt, die Firma [ANBIETER] mit der Wahrnehmung der Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten für die WEG [OBJEKTBEZEICHNUNG] zu beauftragen. Das jährliche Honorar beträgt [BETRAG] €. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Dienstleistungsvertrag abzuschließen.
Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre konkreten Angaben ersetzen.
Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung. Pries & Kollegen übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Vorlage.