Erhöhung der Instandhaltungsrücklage
Beschluss zur Anhebung der monatlichen Rücklage je m² Wohnfläche auf Basis des § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG.
- Rechtsgrundlage
- § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG
- Mehrheitserfordernis
- Einfache Mehrheit
Wichtige Hinweise
Die konkrete Höhe ist vor Beschlussfassung durch einen Sachverständigen oder die Verwaltung zu begründen. Empfehlung: Anlehnung an die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV).
Musterformulierung
Die Eigentümerversammlung der WEG [OBJEKTBEZEICHNUNG] beschließt, die monatliche Instandhaltungsrücklage mit Wirkung zum [DATUM] von bisher [BETRAG_ALT] €/m² auf [BETRAG_NEU] €/m² Wohnfläche zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsplanung entsprechend anzupassen.
Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre konkreten Angaben ersetzen.
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