Genehmigung der Jahresabrechnung
Beschluss zur Genehmigung der Jahresabrechnung und Festsetzung von Nachzahlungen und Erstattungen.
- Rechtsgrundlage
- § 28 Abs. 2 WEG
- Mehrheitserfordernis
- Einfache Mehrheit
Wichtige Hinweise
Seit WEG-Reform 2020 wird nur noch die Jahresabrechnung als solche beschlossen — keine getrennte Beschlussfassung über Einzel- und Gesamtabrechnung mehr erforderlich. Abrechnungsspitzen sind mit Beschluss festzusetzen.
Musterformulierung
Die Eigentümerversammlung beschließt die Jahresabrechnung [JAHR] für die WEG [OBJEKTBEZEICHNUNG] in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung vom [DATUM]. Die festgestellten Nachzahlungen und Erstattungen sind bis zum [DATUM] zu begleichen bzw. werden bis zu diesem Datum ausgezahlt.
Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre konkreten Angaben ersetzen.
Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung. Pries & Kollegen übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Vorlage.