Erhebung einer Sonderumlage
Beschluss zur einmaligen Sonderumlage für eine konkrete Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahme.
- Rechtsgrundlage
- § 16 Abs. 2 WEG i.V.m. § 28 Abs. 1 WEG
- Mehrheitserfordernis
- Einfache Mehrheit
Wichtige Hinweise
Sonderumlagen müssen zweckgebunden erhoben und in der Beschlussfassung konkret bezeichnet werden. Rückzahlung bei Nichtverwendung ist zu regeln.
Musterformulierung
Die Eigentümerversammlung beschließt die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von [GESAMTBETRAG] € für die Maßnahme [MASSNAHME]. Die Umlage wird nach Miteigentumsanteilen verteilt. Fälligkeit: [DATUM]. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zahlungsaufforderungen zu versenden.
Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre konkreten Angaben ersetzen.
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