Bestellung eines neuen Verwalters
Beschluss zur Bestellung eines WEG-Verwalters gemäß § 26 WEG mit Vertragsvolmacht.
- Rechtsgrundlage
- § 26 Abs. 1 WEG
- Mehrheitserfordernis
- Einfache Mehrheit
Wichtige Hinweise
Der Verwaltervertrag muss vor der ETV allen Eigentümern zugänglich gemacht werden. Bestellungszeitraum max. 5 Jahre (§ 26 Abs. 1 S. 2 WEG). Bei Erstbestellung Erstlaufzeit max. 3 Jahre empfohlen.
Musterformulierung
Die Eigentümerversammlung bestellt [VERWALTUNGSNAME] mit Wirkung zum [DATUM] für die Dauer von [LAUFZEIT] Jahren zum Verwalter der WEG [OBJEKTBEZEICHNUNG]. Gleichzeitig wird der Verwalter ermächtigt, den vorliegenden Verwaltervertrag in der Fassung vom [DATUM] im Namen der WEG zu unterzeichnen. Der Beirat wird ermächtigt, den Verwaltervertrag zu unterzeichnen.
Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre konkreten Angaben ersetzen.
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