Das Subventions-Modell löst ein strukturelles Problem der Erstverwaltungsvergütung: Neue WEG-Eigentümer sind in der Regel weniger bereit, von Anfang an die volle Regelvergütung für die Verwaltung zu zahlen, weil sie noch keine Erfahrung mit WEG-Kosten haben und weil der Marktvergleich mit älteren WEGs schwierig ist.

Funktionsweise

Das Modell teilt die Vergütung auf drei Parteien auf:

Erst-Käufer (WEG-Eigentümer):

Zahlen eine marktübliche Pauschale, typisch 16–20 €/WE/Monat. Diese Zahl liegt unter der Regelvergütung, aber im Bereich dessen, was Eigentümer in vergleichbaren älteren WEGs zahlen.

Bauträger:

Zahlt die Differenz zwischen Erst-Käufer-Pauschale und Regelvergütung des Verwalters. Für ein Projekt mit 24 WE, Erst-Käufer-Pauschale 18 €/WE/Mon und Regelvergütung 28 €/WE/Mon über 24 Monate: 5.760 € netto.

Verwalter:

Erhält seine volle Regelvergütung und kann die Erstverwaltung mit professionellem Niveau führen, ohne Abstriche an Personal, Systemen oder Prozessen.

Marktkontext

Das Subventions-Modell ist kein Sondermodell. Es ist eine strukturierte Variante des in der Praxis häufig informell gehandhabten Einstiegspreises. Der Unterschied: Der Bauträger-Anteil ist transparent vereinbart, in den Kaufvertragsunterlagen nachvollziehbar und buchhalterisch behandelbar.

Buchhalterische Behandlung

Der Bauträger-Anteil kann als Vermarktungsaufwand oder als Kostenzuschuss zur WEG behandelt werden, abhängig von der Vertragsgestaltung. Eine steuerliche Abstimmung ist empfehlenswert. Siehe auch: Magazin-Artikel zum Subventions-Modell.

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